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- Die Mitarbeiter KurzurlaubCard - 

Gesundheit & Erholung inklusive

 

Die Mitarbeiter KurzurlaubCard ist ein maßgeschneiderter Benefit, der Mitarbeitern unbegrenzten Zugang zu einer erstklassigen Auswahl von Hotels in Deutschland und Europa bietet. Diese Karte ermöglicht es Mitarbeitern, bei ihrem Urlaub mindestens 30% gegenüber regulären Buchungen zu sparen.

Dieser Benefit stärkt nicht nur die Mitarbeiterbindung, sondern trägt auch zur Förderung des Wohlbefindens und der Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter bei.

Unser Urlaubs-Experte Axel Rausch steht Ihnen gerne zur Verfügung:


 

Telefonisch unter 0 28 21 / 75 30 61

per E-Mail an: rausch@daydreams.de
 

oder Sie fordern einen Rückruf über unser Kontaktformular an. 

Mitarbeiter KurzurlaubCard + Erholungsbeihilfe

 

Die Erholungsbeihilfe bietet Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen. Zum einen trägt sie dazu bei, das Wohlbefinden und die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu steigern, indem sie diesen die Möglichkeit gibt, sich regelmäßig zu erholen und auszuspannen. Mitarbeiter, die sich regelmäßig erholen können, sind in der Regel motivierter, produktiver und weniger gestresst, was sich positiv auf ihre Leistung und ihre Arbeitsmoral auswirken kann.

 

Darüber hinaus ist die Erholungsbeihilfe ein attraktives Benefit-Angebot, das Unternehmen dabei unterstützen kann, talentierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. In einem immer wettbewerbsfähigeren Arbeitsmarkt können Zusatzleistungen wie die Erholungsbeihilfe einen entscheidenden Unterschied machen, wenn es darum geht, Fachkräfte anzuziehen und langfristig an das Unternehmen zu binden.

Vorteile für Ihr Unternehmen

  • Erhöhte Produktivität
  • Verbesserte Arbeitsqualität
  • Niedrigere Krankenstandsquote
  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
  • Besseres Mitarbeiterengagement

Unser Urlaubs-Experte Axel Rausch steht Ihnen gerne zur Verfügung:


 

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Erholungsbeihilfe – Gut zu Wissen

 

  • Personengebunden: Betrag, der an Arbeitnehmer/Mitarbeiter ausgegeben wird
  • Zweckgebunden: Arbeitnehmer/Mitarbeiter muss Betrag für Erholung verwenden
  • Gesetzliche Regelung: §40 Abs. 2 Nr. 3 EstG
  • Einmalig pro Mitarbeiter/Kalenderjahr
  • Pauschalversteuerung: 25% zzgl. Solidaritätszuschlag & Kirchensteuer auf die 25% - total 27,4%-28,1% je nach Bundesland
  • Sozialabgabenfrei (im Gegensatz zu §37b EStG)
  • Freigrenze, die nicht überschritten werden darf
  • Kann zusätzlich zum Urlaubsgeld gezahlt werden
  • Kann freiwillige Zahlung oder Gehaltsumwandlung sein
  • Der Höchstbetrag ist abhängig vom Familienstand des Arbeitnehmers:
  • max. 156 EUR bei alleinstehendem Arbeitnehmer
  • PLUS max. 104 EUR für den Partner
  • PLUS max. 52 EUR für jedes Kind, welches auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist
  • Können beide Partner jeweils in ihrem Unternehmen beantragen

Die Herausforderungen:

 

Erholungsbeihilfe setzt voraus, dass diese für eine Erholungsmaßnahme verwendet wird. Diese zweckgebundene Verwendung muss durch den Mitarbeiter belegt werden. Die Belege müssen vom Arbeitgeber nachgehalten und bei einer Betriebsprüfung vorgezeigt werden können.

Die Überwachung der Rahmenbedingungen hat oft einen hohen administrativen Aufwand zur Folge: die Überwachung der Voraussetzungen, die Belegpflicht sowie die strikte Einhaltung des Datenschutzrechts.  

Unser Urlaubs-Experte Axel Rausch steht Ihnen gerne zur Verfügung:


 

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Unsere Lösung für Sie

 

  • Personengebunden: durch eindeutigen Code je Mitarbeiter
  • Zweckgebundene Geldzuwendung: durch Einlösung nur auf der Buchungsstrecke der Mitarbeiter KurzurlaubCard
  • Keine Fehleranfälligkeit: da die gesetzliche Nachweispflicht technisch sichergestellt ist
  • Schutz persönlicher Daten der Mitarbeiter: wird gewährleistet
  • Einhaltung der Nachweispflicht nach BFG Rechtsprechung: durch technische Sicherstellung und Funktionen

Und was hat Ihr Mitarbeiter davon?

 

Wie wäre es mit einem Kurzurlaub oder ein Wochenende zu zweit? Raus aus dem Alltag, Genuss & Entschleunigung - und dabei bares Geld sparen? Unsere Mitarbeiter KurzurlaubCard bietet genau das! 

Seit fast 30 Jahren sind wir der Experte für Kurzurlaub in Deutschland & Europa. Egal ob ein entspanntes Wellness-Wochenende, ein romantisches Wochenende zu zweit oder ein kurzer Wanderurlaub: Wir bieten für jeden Urlaubswunsch die passenden Hotels. Kurzurlauben mit der Mitarbeiter KurzurlaubCard, so oft Ihre Mitarbeiter möchten, in einem unserer ca. 1.500 geprüften Partnerhotels in Deutschland & Europa. Sie zahlen vor Ort lediglich das daydreams-Genusspaket zu den genannten daydreams-Preisen.

Egal ob gemütlicher Landgasthof oder Wellness-Hotel, das Genusspaket enthält immer Frühstück und Abendessen sowie die beim Hotel ausgeschriebenen Zusatzleistungen. Hinzu kommen anfallende Gebühren (z.B. Kurtaxe). Als Experten für Kurzurlaub verhandeln wir für unsere Kunden die besten Preise - die Mitarbeiter sparen mit uns mindestens 30% gegenüber einer Buchung mit Frühstück und Abendessen direkt beim Hotel.  

Wir achten auf eine hervorragende Qualität bei unseren Hotelpartnern. Viele unserer Partnerhotels sind inhabergeführt und zeichnen sich durch eine regionale & authentische Küche aus. 

Wir machen den Kurzurlaub Ihres Mitarbeiters zu einem unvergesslichen Erlebnis!

Haben Sie noch Fragen?


 

Unser Urlaubs-Experte Axel Rausch steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefonisch unter 0 28 21 / 75 30 61

per E-Mail an: rausch@daydreams.de
 

oder Sie fordern einen Rückruf über unser Kontaktformular an.